Zeitarbeit, Minijob und Co.: iga-Publikation zeigt, wie betriebliche Gesundheitsförderung auch bei Teilzeit und befristeter Beschäftigung gelingen kann
Die neue Arbeitswelt 4.0 mit ihren flexiblen bzw. atypischen Beschäftigungsformen wie beispielsweise Teilzeitarbeitsstellen, Minijobs oder Projektverträge birgt einige neue gesundheitliche Risiken aufgrund Existenzängsten, mangelnder sozialer Einbindung oder des ständigen Drucks eine neue Arbeitsstelle zu finden.
Eine zusätzliche Herausforderung für die Gesundheitsförderung ist die erschwerte Erreichbarkeit dieser Zielgruppen aus verschiedenen Gründen.
Die Initiative für Gesundheit und Arbeit (iga), in der Filip Mess vom Lehrstuhl für Sport- und Gesundheitsdidaktik mitarbeitet, zeigt in ihrer Publikation, wie Unternehmen durch die "aufsuchende Gesundheitsförderung" dennoch etwas für die Gesundheit von befristeten Minijobber oder Zeitarbeitskräfte tun können.
Für Teilzeitbeschäftigte, welche durch eine verringerte Stundenzahl oft eingeschränkt sind an Gesundheitsangeboten teilzunehmen, bietet sich somit die Möglichkeit an arbeitsplatznahen, während des Arbeitstags angebotenen Übungseinheiten, Informations- oder Beratungsangeboten teilzunehmen.
Der iga.Report „Flexible Beschäftigungsformen und aufsuchende Gesundheitsförderung im Betrieb“ beinhaltet konkrete Umsetzungsmaßnahmen in verschiedenen Branchen und Jobs.
Eine Vielzahl von arbeitsspezifischen Anwendungsgebieten wie zum Beispiel Bildschirmtätigkeiten, Arbeit im Schichtdienst, gefährliche Jobs, Arbeit in der Personenförderung, im Callcenter sowie in der Kosmetik-, Chemie und Nahrungsmittelbranche werden beschrieben, um die gezielte Gesundheitsförderung auch in neuen Arbeitsverhältnissen zu fördern.
Mehr Infos finden Sie in der 52-seitigen Broschüre unter:
https://www.iga-info.de/veroeffentlichungen/igareporte/igareport-39/