Bachelorarbeiten
Voraussetzungen
Für die Übernahme einer Abschlussarbeit gelten die Voraussetzungen der jeweiligen Fachprüfungs- und Studienordnung der Bachelorstudiengänge (BSc. Gesundheitswissenschaften). Für Bachelorstudierende empfehlen wir die erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltung "Introduction to Public Health".
Bewerbung
Sie können sich jeweils zum 01. März und 01. Oktober für einen Bachelorarbeitsplatz bei uns bewerben. Ca. einen Monat vor Ende der Bewerbungsdeadline veröffentlichen wir auf unserer Homepage eine Liste mit Bachelorarbeitsthemen, die im kommenden Semester von uns angeboten werden. Bitte nehmen Sie in Ihrer Bewerbung Bezug auf die angebotenen Themen und teilen Sie uns diesbezüglich ihre Präferenzen mit. Nutzen Sie hierfür bitte das zur Verfügung gestellte Excel Template.
Nach dem jeweiligen Stichtag melden wir uns innerhalb von ca. zwei Wochen bei Ihnen, um Ihnen mitzuteilen ob wir Ihnen ein Betreuungsangebot machen können oder nicht.
Bachelorarbeiten können auf Englisch oder auf Deutsch verfasst werden. Für weitere Informationen, lesen Sie bitte unsere Richtlinien für das Verfassen einer Bachelorarbeit.
Bewerbungsunterlagen: Bitte senden Sie uns folgende Bewerbungsunterlagen an php(at)sg.tum.de:
- Lebenslauf
- Aktuellen Notenauszug
- Ein maximal einseitiges Motivationsschreiben (Das Motivationsschreiben sollte beinhalten, welche Themenbereiche und welche Methoden Sie am meisten interessieren)
- Ausgefülltes Excel Template aus der Ihre Themenpräferenzen hervorgehen.
- Falls Sie selbst eine konkrete Themenidee haben, fügen Sie bitte zusätzlich ein kurzes Exposé (max. 1 Seite) mit Literaturquellen bei (siehe Guidelines)
Wir hoffen, allen Interessent/Inn/en eine Betreuung anbieten zu können, können dies aus Kapazitätsgründen allerdings nicht garantieren.
Vorlagen und Richtlinien
Wichtig: diese Richtlinien ersetzen in keinem Fall die Fakultätsrichtlinien zur Anmeldung, Durchführung und Abgabe der Abschlussarbeit, sondern ergänzen diese für die Professur für Public Health und Prävention. Im Zweifelsfall haben die Fakultätsrichtlinien Vorrang.