Prüfungs­ausschuss des Departments Health and Sport Sciences

Der Prüfungsausschuss ist für die Durchführung der Prüfungen in den Studiengängen des Departments Health and Sport Sciences verantwortlich. Anträge und Anfragen zu Prüfungsangelegenheiten sind schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten (siehe auch unten stehende Dokumente). Die Ausgabe und Genehmigung der Diplomarbeit, der Bachelor Thesis oder Master Thesis erfolgt durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Termine Prüfungsausschuss

Die nächsten Termine findet statt:

- 05. Dezember 2023 (Härtefallanträge werden bis zum 28. November 2023 angenommen)

- 16. Januar 2024 (Härtefallanträge werden bis zum 09. Januar 2024 angenommen)

Der Bescheid über Ihren Härtefallantrag wird Ihnen binnen einer Woche nach der Prüfungsausschusssitzung zugesandt. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen ab.

Stand: 09.11.2023

Wichtige Informationen

  • Attestregelung BSc. und MSc.

Bitte beachten Sie die rechtlichen Regelungen in § 13 Abs.2 ADPO bzw. § 10 Abs. 7 APSO.

Wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können, müssen Sie unverzüglich ein ärztliches Attest im Original bei der Noten- und Prüfungsverwaltung, Frau Beate Hufnagel (, einreichen. Bitte teilen Sie folgende Angaben mit: Vorname, Nachname, Prüfungstag, Prüfungsname und Prüfungsnummer.

  • Attestregelung Lehramt

Wichtig: Im Fall einer Verhinderung bei Staatsprüfungen amtsärztliches Attest nötig.

  • Bitte beachten Sie, dass ab dem Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2018 aufgrund eines kultusministeriellen Entscheids gilt:

    Im Fall einer Verhinderung (z.B. durch Krankheit oder Verletzung) einer mündlich-theoretischen oder praktischen Staatsprüfung muss ab sofort ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. Bitte beachten Sie dazu die Liste der Amtsärzte in und um München auf unserer Homepage.

    Das amtsärztliche Attest muss:

  • Auf den Tag der Prüfung ausgestellt sein
  • Innerhalb von drei Tagen im Original bei der Außenstelle des Prüfungsamts eingereicht werden bzw. schnellstmöglich, wenn noch ein zweiter Prüfungsteil in der jeweiligen Sportart aussteht, zu dem Sie nach Absprache mit dem Prüfungsamt zugelassen werden können. (z.B. könnte trotz Attest für die praktische Staatsprüfung die mündlich-theoretische Staatsprüfung noch abgenommen werden; die Regelung, dass die Staatsprüfungen nicht gesplittet werden dürfen, ist bei Einreichung eines amtsärztlichen Attests außer Kraft gesetzt.)
  • In Kopie/als Screenshot an Frau Brigitta Schächterle brigitta.schaechterle@tum.de gesendet werden.

Atteste werden benötigt, um Nachteilsausgleiche gewähren zu können, um Studierenden mit Behinderung oder chronischer/n Erkrankung(en) Chancengleichheit im Studium zu ermöglichen.

Informationen zu Nachteilsausgleichen finden Sie hier.

Um einen Nachteilsausgleich bewilligt zu bekommen, müssen Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich (Härtefallantrag) an den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss stellen.

Begleitschreiben zur Ausstellung von Attesten für Ärzte und Ärztinnen sowie weiteren behandelnden behandelnden Personen.

  • Endbescheinigungen im Lehramt

Mit den Beschlüssen des Prüfungsausschusses vom 07.04.2022 und 10.11.2022 gilt, dass ab dem Prüfungstermin der Ersten Staatsprüfung im Frühjahr 2022/23 folgende Fristen bezüglich der Antragstellung für die Endbescheinigung im Fach Sport gelten. Dies betrifft die Studiengänge des Unterrichts- und Erweiterungsfachs Sport für das Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien, sowie die Studiengänge des Didaktikfachs Sport für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen:

Mit Abgabe des Antrages auf Ausstellung der Endbescheinigung (Fristen zur Antragstellung: Frühjahr zum 20.10. / Herbst zum 20.04.) müssen die Nachweise „Erste Hilfe“, „Rettungsschwimmen“, „Sportabzeichen“ und „Vereinspraktikum“ gemäß LPO I § 36 Abs. 1 Nr. 10, § 38 Abs. 1 Nr. 7,  § 57 Abs. 1 Nrn. 2,3,4 und § 83 Abs. 1 Nrn. 2,3,4 vorgelegt werden. Außerdem müssen die Prüfungsleistungen der sportpraktischen und -mündlichen Staatsprüfungen gemäß LPO I § 36 Abs. 3 Nr. 4c, § 38 Abs. 3 Nr. 3c, § 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 und § 83 Abs. 3 Nrn. 2 und 3  absolviert sein. Bei Nicht-Vorlage und auch bei nicht vollständiger Vorlage aller oben stehend geforderten Dokumente innerhalb der angegebenen Fristen kann die Endbescheinigung nicht erstellt werden.

Ab dem Frühjahrstermin 2023/24 der Ersten Staatsprüfung gelten folgende zusätzliche Fristen bezüglich der Antragstellung für die Endbescheinigung im Fach Sport:

Mit Abgabe des Antrages (Fristen: Frühjahr zum 20.10. / Herbst zum 20.04.) müssen die erforderlichen praktischen und mündlich-theoretischen Übungsleistungen in den Sportspielen des Moduls SG202003 „Grundlegende Spielfähigkeit bei SchülerInnen anwenden und entwickeln“ (in den nicht-vertieften Studiengängen GS, M, RS, BBB) bzw. des Moduls SG202505 „Spielfähigkeit bei SchülerInnen analysieren und erweitern“ (in den vertieften Studiengängen LA Gym und B.Ed. Naturwissenschaftliche Bildung)  absolviert sein.

Härtefallanträge bzgl. der Ausstellung von Endbescheinigungen werden für den Prüfungstermin im Frühjahr nur bis zum 01. Dezember und für den Herbsttermin nur bis zum 1. Juni des jeweiligen Jahres angenommen.

Informationen zu den Wahlmodulen Ihres Studiengangs finden Sie in TUMonline und auf der jeweiligen Studiengangs-Homepage.

Mitglieder des Prüfungs­ausschusses

Prüfungsausschuss
Telefon +49.89.289.
Visitenkarte (vCard File)
Prof. Schaffrath
Apl. Prof. Dr. Michael Schaffrath
1. Vorsitzender

24639

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Frank Grob
Stv. Vorsitzender

24653

Visitenkarte (vCard File)
Dr. Goll
Dr. Maren Goll

24563

Visitenkarte (vCard File)
Hoffmann
Dr. Laura Hoffmann
 
Visitenkarte (vCard File)
Dr. Peters
Dr. Christiane Peters

24578

Visitenkarte (vCard File)
Hufnagel
Beate Hufnagel
Schriftführerin Bachelor/Master

24670

Visitenkarte (vCard File)
Schächterle
Brigitta Schächterle
Schriftführerin Lehramt

24787

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