Aktuelle Information zur ZPP Zertifizierung
Was ist die ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention)?
Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) ist eine Kooperationsgemeinschaft von gesetzlichen Krankenkassen mit dem Ziel die Qualität von Präventionskursen gemäß zu gewährleisten.
Sie zertifiziert Präventionskurse und vergibt bei erfolgreicher Prüfung das Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“. Wenn Kursanbieter dort ihren Kurs eingetragen haben, können die Kursteilnehmer bei den Krankenkassen eine (Teil-) Rückerstattung der Gebühr beantragen. Dieses Siegel wird in vier Handlungsfeldern – Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung / Entspannung sowie Suchtmittelkonsum – vergeben.
Ein_e Kursleiter_in kann das sogenannte Kurskonzept selbst erstellen oder kann auf vorgegebene Konzepte zurückreifen, die in der Fortbildung integeriert sind. Ein vorgegebenes Konzept heißt folgendes: Die für die Kurse erforderlichen Stundenbilder und Trainingsmaterialen haben wir bei der ZPP hinterlegt, sodass Sie dies nicht mehr tun müssen. Sie wählen unser Konzept aus, laden Ihre Nachweise der Mindeststandards sowie die Programmeinweisung hoch und nach einigen weiteren Angaben sind Sie schon fertig.
Bitte beachten Sie, dass das geprüfte Konzept jedoch nicht bedeutet, dass Sie ohne weitere Prüfungen bei der ZPP als Kursleiter/in anerkannt werden. Die ZPP prüft zuerst, ob Sie die sogenannten Mindeststandards nachweisen können.
Kurse und Kurskonzepte erhalten KEINE dauerhafte Anerkennung. Dies gilt nur für die Anbieterqualifikation. Kurse und Kurskonzepte müssen alle drei Jahre rezertifiziert werden. Es müssen die Kursinhalte (Kursunterlagen) einschließlich aussagekräftiger Stundenverlaufspläne und ggf. Programmeinweisungen bei jedem Prüfantrag eingereicht werden.
Vorabprüfung bei der ZPP
Sie können sich bei der ZPP registrieren und eine Prüfung ihrer fachwissenschaftliche Kompetenzen in den entprechenden Bereichen Medizin, Pädagogik, Psychologie, Bewegung, Ernährung, Stress, Sucht und Forschungsmethoden und der fachpraktischen Kompetenzen in einem Präventionsprinzip beantragen und so im Vorfeld schon einmal herauszufinden, ob Sie grundsätzlich gute Chancen haben, um als Kursleiter_in zertifiziert zu werden. Je nachdem was Ihnen anerkannt wird, können Sie abschätzen, ob es für Sie Sinn ergibt noch weitere Kompetenzen zu erwerben, wenn Ihnen nur wenige fachwissenschaftliche Kompetenzen fehlen.
Fehlende fachwissenschaftliche Kompetenzen können durch folgende Fort- und Weiterbildungen bei TUM Sport and Health for Life ergänzt werden können: Fitness Trainer B-Lizenz, Trainingsplanung, Ausdauertraining, Coaching Sporternährung;
1. Anerkennung als Kursleiter gemäß Leitfaden Prävention
- Registrierung auf dem „Qualitätsportal für Präventionskurse“ und ZPP-Prüfung Ihrer Qualifikation (z.B. Studium, Ausbildung) als Kursleitung einleiten
- Ggf. noch fehlende Fachkompetenzen können mit den Kursabgeboten von TUM Sport and Health for Life erlangt werden.
Grundsätzlich prüft die ZPP die Qualifikation als Kursleitung für das Präventionsprinzip im entsprechenden Handlungsfeld. Die Handlungsfelder und Präventionsprinzipien fordern Fachkompetenzen, die mit mindestens 60% über die staatlich anerkannte Berufsausbildung und / oder wissenschaftliche Studiengänge erworben sein müssen. (siehe "Handlungsleitfaden Prävention" ab S. 93 ff.)
2. Zertifizierung des Präventionskurskonzeptes
- Einweisung in das Präventionskurskonzept bei Kursen TUM Sport and Health for Life mit dem Zusatz "ZPP zertifiziert"
- Hochladen und Freischalten auf dem „Qualitätsportal für Präventionskurse“
Detaillierte Information zu ZPP
Diese ZPP - Zertifizierung gilt 3 Jahre und muss danach wieder rezertifizíert werden.
Die pandemiebedingte Abweichung von der Präsenzverpflichtung konnte bis 31.12.2022 auf digitalem Weg erbracht werden. Demach gilt für Zusatzqualifizierungen und Kurskonzepteinweisungen für die Verfahren Autogenes Training und PMR ab 2023 eine Präsenzverpflichtung (Stand 19.05.2022).
Ab dem 1. Januar 2023 dürfen Programmeinweisungen offiziell auch als Live-Online Übertragung für die Kursleitungen abgehalten werden.
Statt, wie bisher, 32 Unterrichtseinheiten für die Verfahren Progressive Muskelentspannung, Autogenes Training und Stressmanagement als Fachqualifikation nachzuweisen, werden nun 60 Zeitstunden im jeweiligen Verfahren sowie weitere 30 Stunden im Bereich der allgemeinen Trainerqualifikation gefordert.
Bitte informieren Sie sich im Zweifel bei uns unter weiterbildung@sg.tum.de
Prüfkriterien zur Zertfifizierung von Kursangeboten.
Anbieterqualifikation und Kompetenzen im Handlungsleitfaden Prävention
Kurse leiten ist auch ohne ZPP Kursleiteranerkennung möglich
Selbstverständlich ist es möglich Kurse anzubieten, auch ohne eine Anerkennung der ZPP: Die Zertifizierung bei der ZPP ermöglicht es lediglich Ihren Kursteilnehmern einen Teil (bis zu 80 %, je nach Krankenkasse) der Kursgebühren von der eigenen Krankenkasse erstattet zu bekommen.