Fachsport­lehrer_in

Die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München ist vom bay. Kultusministerium dazu beauftragt, die staatlichen Prüfungen für Fachsportlehrer_innen im freien Beruf durchzuführen.

Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung wird die Berechtigung verliehen, der Berufsbezeichnung den Zusatz "staatlich geprüft" voranzustellen (z.B. "Staatlich geprüfte_r Schneesportlehrer_in", "Staatlich geprüfte_r Berg- und Skiführer_in", "staatlich geprüfte_r Gymnastiklehrer_in".