Bewerbung für die Studiengänge der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften
Bewerbung Bachelorstudiengänge
Bewerber:innen für die Studiengänge B.Sc. Gesundheitswissenschaft und B.Sc. Sportwissenschaft können sich bei Fragen an application@sg.tum.de wenden.
Bewerbung und Eignungsfeststellungsverfahren
Fristen:
Der Bewerbungszeitraum für das Wintersemester läuft vom 15. Mai bis 15. Juli (Ausschlussfrist).
Informationen nur für das Sommersemester: Zum Sommersemester (Bewerbungszeitraum 15. November bis 15. Januar) werden lediglich Bewerbungen für höhere Semester akzeptiert. Wenn Sie bereits relevante Leistungen in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erworben haben, dann können Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben und Leistungen ggf. anerkannt werden, siehe Informationen zur Anerkennung.
Bei der Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist ein persönliches Beratungsgespräch mit der Studienfachberatung der Fakultät verpflichtend. Bei diesem Gespräch werden die bereits erbrachten Leistungen besprochen und die Bescheinigung zur Semestereinstufung ausgestellt. Bitte senden Sie im Vorfeld des persönlichen Gesprächs dafür erforderliche Unterlagen (Leistungsnachweise, Modulbeschreibungen) spätestens bis 31.12. an application@sg.tum.de Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung zur Semestereinstufung lediglich eine unverbindliche Voreinschätzung darstellt. Die offizielle Anerkennung kann erst erfolgen, wenn alle anzuerkennenden Leistungen vorliegen und die Anerkennung durch die Modulverantwortlichen geprüft wurde. Auch für die Bewerbung zum Sommersemester ist die normale Bewerbung über TUMonline obligatorisch (siehe nachstehend "Bewerbung").
Bewerbung:
Die Bewerbung erfolgt online über das Portal TUMonline. Generelle Fragen zur Bewerbung und zu den Bestimmungen richten Sie an das TUM Center for Study and Teaching (TUM CST) bzw. dort an die Abteilung Bewerbung und Immatrikulation. Für internationale Bewerber:innen gelten u.U. einige Besonderheiten.
Qualifikationsvoraussetzungen und Zulassungsprozess B.Sc. Gesundheitswissenschaft
Für den Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaft ist die Allgemeine Hochschulreife oder die Fachgebundene Hochschulreife (Ausbildungsrichtung Gesundheit oder Sozialwesen) erforderlich. Bitte informieren Sie sich zu den allgemeinen Bewerbungsbestimmungen sowie zu den Zulassungsvoraussetzungen an der TUM.
In einem spezifisch angepassten Eignungsfeststellungsverfahren wird überprüft, ob Bewerber:innen entsprechende Anforderungskriterien erfüllen. Dieses Verfahren ist notenbasiert: In der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gelten folgende aufgeführte Noten: Abiturdurchschnitt, beste Gesellschaftswissenschaft, beste Naturwissenschaft, Englisch, Deutsch. Bei ausreichender Punktezahl wird man direkt zugelassen (Stufe 1). Bei zu geringer Punktezahl wird man in Abhängigkeit von der genauen Punktzahl entweder zum Eignungsgespräch (Stufe 2) eingeladen oder direkt abgelehnt. Wird eine der geforderten Fachnoten nicht in der HZB ausgewiesen, so ist das Grundverständnis in allen Bereichen im Auswahlgespräch (Stufe 2) nachzuweisen. Details zur konkreten Handhabung und Berechnung der Stufen finden Sie in der Satzung über die Eignungsfeststellung (EfV) vom 13.05.2022.
Diese Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsprozess sowie eine Beispielrechnung haben wir auch als Präsentation zusammengefasst (Stand: 14.05.2020).
Termine Eignungsfeststellungsgespräche 2023 (nur bei Nicht-Bestehen in Stufe 1)
Bewerbung Sommersemester 2023: Kalenderwoche 6-8
Bewerbung Wintersemester 2023/24: Kalenderwoche 30-33
Dieser Zeitraum ist freizuhalten! Terminwünsche werden nur in begründeten Ausnahmefällen vorab (Frist: 15.07.) mit triftigen Gründen berücksichtigt und müssen mit einem schriftlichen Nachweis belegt werden. Senden Sie diesen bitte an application@sg.tum.de. Es werden ausschließlich folgende Gründe akzeptiert:
- Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr
- Praktikum
- gesundheitlicher Zustand (Untersuchung, Therapie)
- andere Prüfungstermine
- Betreuung Angehöriger
Urlaub wird als Grund für einen Terminwunsch grundsätzlich nicht berücksichtigt; entsprechende Anfragen werden nicht bearbeitet. Ab dem 15. Juli sind bei einer Bewerbung zum Wintersemester keine Wünsche für Termine in einem bestimmten Zeitraum mehr möglich.
Uhrzeit-Wünsche für einen festgelegten Termin können vorab nicht berücksichtigt werden. Diese können morgens im Technik-Check des Interviewtags geäußert werden, zu diesem müssen Sie also in jedem Fall erscheinen. Eine Garantie, dass Wünsche berücksichtigt werden können, gibt es nicht.
Einladung zu einem Gesprächstermin
Bewerber:innen werden mindestens 1 Woche vorher per E-Mail zum Gesprächstermin eingeladen. Bitte kontrollieren Sie in dieser Phase auch regelmäßig Ihren Spam-Ordner. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Einladung um verbindliche Termine handelt, die nicht verlegt werden können. Sollten Sie aufgrund unvorhergesehener Zwischenfälle aus triftigen Gründen nicht am Termin teilnehmen können, muss dies spätestens bis zum Ende des Folgetags (24 Uhr) gemeldet und mit einem schriftlichen Nachweis belegt werden. Ohne schriftlichen Nachweis kann nicht geprüft werden ob ein Ersatz-Termin vergeben werden kann.
Die Ausweichtermine (WS 2023/24) werden voraussichtlich in der Kalenderwoche 37/38 abgehalten.
Möchten Sie von der Bewerbung zurücktreten, ist eine Stornierung bis zum vorgesehenen Gesprächstermin möglich. Bitte schreiben Sie hierzu eine formlose Antwort auf die Einladungs-E-Mail.
Digitale Durchführung der EfV/EV-Gespräche
Die Eignungs(feststellungs)gespräche für die Studiengänge
- M.Sc. Sport and Exercise Science
- M.Sc. Health Science
- B.Sc. Gesundheitswissenschaft
- B.Sc. Sportwissenschaft
werden voraussichtlich in digitaler Form per Videokonferenzsystem durchgeführt. Falls die Bewerber*innen der digitalen Durchführung des Eignungsgesprächs nicht zustimmen, wird ein persönliches Gespräch vor Ort angeboten. Die Eignungsgespräche werden derzeit grundsätzlich mit dem Videokonferenzsystem Zoom durchgeführt. Das Einverständnis der Bewerber:innen zur Verwendung von Zoom wird eingeholt. Stimmen die Bewerber:innen der Verwendung von Zoom nicht zu, wird für die Durchführung ein alternatives Videokonferenzsystem vorgeschlagen.
Wird die mündliche Eignungsfeststellungsprüfung als elektronische Fernprüfung abgehalten ist aus datenschutzrechtlichen Gründen von einer Beteiligung der Studierendenvertretung (sonst mit Einwilligung der Bewerber:innen möglich) virtuell über ein eigenes Gerät nachdrücklich abzuraten. Dies ist ausdrücklich kein Misstrauen gegen unsere Studierendenvertreter:innen, sondern beruht auf rechtlichen Erwägungen: Nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit soll der Kreis derer, die von sensiblen Daten Kenntnis erhalten, so klein wie möglich gehalten werden, da davon auszugehen ist, dass die Prüfungen in dem grundrechtlich besonders geschützten privaten häuslichen Umfeld stattfinden. Die Universität muss alles Zumutbare tun, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Die Limitierung der Anzahl der virtuellen Zugänge zum Schutz vor Hackerangriffen und die Sicherstellung zu jedem Zeitpunkt, dass neben den Prüfenden keine Dritten den virtuellen Raum betreten, fallen in diese Kategorie.
Wird die Prüfung in Präsenz durchgeführt oder befindet sich die gesamte Kommission einschließlich der/s Studierendenvertreters in einem Raum und wird nur der Kandidat/die Kandidatin virtuell zugeschaltet, ist die Teilnahme der/des Studierendenvertreters/-in aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung der Kandidatin/des Kandidaten hierzu datenschutzrechtlich zulässig.
Bewerbung und Eignungsfeststellungsverfahren
Fristen:
Der Bewerbungszeitraum für das Wintersemester läuft vom 15. Mai bis 15. Juli (Ausschlussfrist).
Informationen nur für das Sommersemester:
Zum Sommersemester (Bewerbungszeitraum 15. November bis 15. Januar) werden lediglich Bewerbungen für höhere Semester akzeptiert. Wenn Sie bereits relevante Leistungen in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erworben haben, dann können Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben und Leistungen ggf. anerkannt werden, siehe Informationen zur Anerkennung.
Bei der Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist ein persönliches Beratungsgespräch mit der Studienfachberatung der Fakultät verpflichtend. Bei diesem Gespräch werden die bereits erbrachten Leistungen besprochen und die Bescheinigung zur Semestereinstufung ausgestellt. Bitte senden Sie im Vorfeld des persönlichen Gesprächs dafür erforderliche Unterlagen (Leistungsnachweise, Modulbeschreibungen) spätestens bis 31.12. an application@sg.tum.de Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung zur Semestereinstufung lediglich eine unverbindliche Voreinschätzung darstellt. Die offizielle Anerkennung kann erst erfolgen, wenn alle anzuerkennenden Leistungen vorliegen und die Anerkennung durch die Modulverantwortlichen geprüft wurde. Auch für die Bewerbung zum Sommersemester ist die normale Bewerbung über TUMonline obligatorisch (siehe nachstehend "Bewerbung").
Bewerbung:
Die Bewerbung erfolgt online über das Portal TUMonline. Generelle Fragen zur Bewerbung und zu den Bestimmungen richten Sie an das TUM Center for Study and Teaching (TUM CST) bzw. dort an die Abteilung Bewerbung und Immatrikulation. Für internationale Bewerber:innen gelten u.U. einige Besonderheiten.
Qualifikationsvoraussetzungen und Zulassungsprozess B.Sc. Sportwissenschaft
Für den Bachelorstudiengang Sportwissenschaft ist die Allgemeine Hochschulreife erforderlich. Bitte informieren Sie sich außerdem zu den allgemeinen Bewerbungsbestimmungen sowie zu den Zulassungsvoraussetzungen an der TUM.
Es wird kein praktischer Sporteignungstest verlangt. Da es in Lehrveranstaltungen mit Anwendung sportwissenschaftlicher Methoden und in empirischen Arbeiten zu maximaler kardiovaskulärer und muskulärer Ausbelastung kommen kann, wird ein ärztliches Attest, das Ihre sportliche Leistungsfähigkeit bestätigt, empfohlen.
In einem spezifisch angepassten Eignungsfeststellungsverfahren wird überprüft, ob Bewerber:innen entsprechende Anforderungskriterien erfüllen. Dieses Verfahren ist notenbasiert: In der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gelten folgende aufgeführte Noten: Abiturdurchschnitt, Mathematik, Sport, beste Naturwissenschaft, Englisch, Deutsch. Bei ausreichender Punktezahl wird man direkt zugelassen (Stufe 1). Bei zu geringer Punktezahl wird man in Abhängigkeit von der genauen Punktzahl entweder zum Eignungsgespräch (Stufe 2) eingeladen oder direkt abgelehnt. Wird eine der geforderten Fachnoten nicht in der HZB ausgewiesen, so ist das Grundverständnis in allen Bereichen im Auswahlgespräch (Stufe 2) nachzuweisen. Details zur konkreten Handhabung und Berechnung der Stufen finden Sie in der Satzung über die Eignungsfeststellung (EfV) vom 13.05.2022.
Diese Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsprozess sowie eine Beispielrechnung haben wir auch als Präsentation zusammengefasst (Stand: 13.05.2020).
Termine Eignungsfeststellungsgespräche 2023 (nur bei Nicht-Bestehen in Stufe 1)
Bewerbung Sommersemester 2023: Kalenderwoche 6-8
Bewerbung Wintersemester 2023/24: Kalenderwoche 30-33
Dieser Zeitraum ist freizuhalten! Terminwünsche werden nur in begründeten Ausnahmefällen vorab (Frist: 15.07.) mit triftigen Gründen berücksichtigt und müssen mit einem schriftlichen Nachweis belegt werden. Senden Sie diesen bitte an application@sg.tum.de Es werden ausschließlich folgende Gründe akzeptiert:
- Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr
- Praktikum
- gesundheitlicher Zustand (Untersuchung, Therapie)
- andere Prüfungstermine
- Betreuung Angehöriger
Urlaub wird als Grund für einen Terminwunsch grundsätzlich nicht berücksichtigt; entsprechende Anfragen werden nicht bearbeitet. Ab dem 15. Juli sind bei einer Bewerbung zum Wintersemester keine Wünsche für Termine in einem bestimmten Zeitraum mehr möglich.
Uhrzeit-Wünsche für einen festgelegten Termin können vorab nicht berücksichtigt werden. Diese können morgens im Technik-Check des Interviewtags geäußert werden, zu diesem müssen Sie also in jedem Fall erscheinen. Eine Garantie, dass Wünsche berücksichtigt werden können, gibt es nicht.
Einladung zu einem Gesprächstermin
Bewerber:innen werden mindestens 1 Woche vorher per E-Mail zum Gesprächstermin eingeladen. Bitte kontrollieren Sie in dieser Phase auch regelmäßig Ihren Spam-Ordner. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Einladung um verbindliche Termine handelt, die nicht verlegt werden können. Sollten Sie aufgrund unvorhergesehener Zwischenfälle aus triftigen Gründen nicht am Termin teilnehmen können, muss dies spätestens bis zum Ende des Folgetags (24 Uhr) gemeldet und mit einem schriftlichen Nachweis belegt werden. Ohne schriftlichen Nachweis kann nicht geprüft werden ob ein Ersatz-Termin vergeben werden kann.
Die Ausweichtermine (WS 2023/24) werden voraussichtlich in der Kalenderwoche 37/38 abgehalten.
Möchten Sie von der Bewerbung zurücktreten, ist eine Stornierung bis zum vorgesehenen Gesprächstermin möglich. Bitte schreiben Sie hierzu eine formlose Antwort auf die Einladungs-E-Mail.
Digitale Durchführung der EfV/EV-Gespräche
Die Eignungs(feststellungs)gespräche für die Studiengänge
- M.Sc. Sport and Exercise Science
- M.Sc. Health Science
- B.Sc. Gesundheitswissenschaft
- B.Sc. Sportwissenschaft
werden voraussichtlich in digitaler Form per Videokonferenzsystem durchgeführt. Falls die Bewerber:innen der digitalen Durchführung des Eignungsgesprächs nicht zustimmen, wird ein persönliches Gespräch vor Ort angeboten. Die Eignungsgespräche werden derzeit grundsätzlich mit dem Videokonferenzsystem Zoom durchgeführt. Das Einverständnis der Bewerber:innen zur Verwendung von Zoom wird eingeholt. Stimmen die Bewerber:innen der Verwendung von Zoom nicht zu, wird für die Durchführung ein alternatives Videokonferenzsystem vorgeschlagen.
Wird die mündliche Eignungsfeststellungsprüfung als elektronische Fernprüfung abgehalten ist aus datenschutzrechtlichen Gründen von einer Beteiligung der Studierendenvertretung (sonst mit Einwilligung der Bewerberin/des Bewerbers möglich) virtuell über ein eigenes Gerät nachdrücklich abzuraten. Dies ist ausdrücklich kein Misstrauen gegen unsere Studierendenvertreter:innen, sondern beruht auf rechtlichen Erwägungen: Nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit soll der Kreis derer, die von sensiblen Daten Kenntnis erhalten, so klein wie möglich gehalten werden, da davon auszugehen ist, dass die Prüfungen in dem grundrechtlich besonders geschützten privaten häuslichen Umfeld stattfinden. Die Universität muss alles Zumutbare tun, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Die Limitierung der Anzahl der virtuellen Zugänge zum Schutz vor Hackerangriffen und die Sicherstellung zu jedem Zeitpunkt, dass neben den Prüfenden keine Dritten den virtuellen Raum betreten, fallen in diese Kategorie.
Wird die Prüfung in Präsenz durchgeführt oder befindet sich die gesamte Kommission einschließlich der/s Studierendenvertreters in einem Raum und wird nur der Kandidat/die Kandidatin virtuell zugeschaltet, ist die Teilnahme der/des Studierendenvertreters/-in aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung der Kandidatin/des Kandidaten hierzu datenschutzrechtlich zulässig.
Bewerbung Masterstudiengänge
Bewerber:innen für die Studiengänge M.Sc. Health Science - Prevention and Health Promotion und M.Sc. Sport and Exercise Science können sich bei Fragen an application@sg.tum.de wenden.
TUM Master`s Days 2023
Bewerbung / Zulassung
Fristen:
Eine Bewerbung ist ausschließlich für das Wintersemester möglich.
Bewerbungszeitraum 01.01. - 31.05.
Einsendefrist der Bewerbungsunterlagen (online): 31.05.
Bewerbung:
Die Bewerbung erfolgt online über das Portal TUMonline. Generelle Fragen zur Bewerbung und zu den Bestimmungen richten Sie an das TUM Center for Study and Teaching (TUM CST) bzw. dort an die Abteilung Bewerbung und Immatrikulation der TUM. Bitte beachten Sie auch die speziellen Informationen zur Masterbewerbung über TUMonline. Für internationale Bewerber:innen gelten u.U. einige Besonderheiten.
Qualifikationsvoraussetzungen und Zulassungsprozess
Die Qualifikation wird nachgewiesen durch:
- einen an einer in- oder ausländischen Hochschule erworbenen mindestens sechssemestrigen qualifizierten Bachelorabschluss oder einen mindestens gleichwertigen Abschluss. Es gibt keine Vorgabe dazu, in welchem Fach dieser Abschluss angesiedelt ist.
Hinweis: In das Eignungsverfahren geht die Abschlussnote (bestbenotete 140/164/187 Credits) des Bachelorabschlusses ein. Ausländische Noten werden mittels der bayerischen Formel berechnet.
Bitte laden Sie sich das für Sie passende folgende Excel-Sheet herunter, tragen Ihre Noten ein und laden es bei der Bewerbung in Ihrem TUMonline Account hoch. Der Upload des Dokuments ist verpflichtend. Wir benötigen die Daten für die Berechnung der Note mit den besten Modulen im Umfang von 140/164/187 Credits (je nach Regelstudienzeit des Bachelor-Studienganges). Der Gesamtnotenschnitt wird als gewichtetes Notenmittel der Module errechnet.
⇒ 6-semestrige Bachelor-Studiengänge: List of 140 best Credits
⇒ 7-semestrige Bachelor-Studiengänge: List of 164 best Credits
⇒ 8-semestrige Bachelor-Studiengänge: List of 187 best Credits
⇒ Bitte werfen Sie zum Ausfüllen auch einen Blick in die: Antworten auf häufige Fragen zur Auflistung der am besten benoteten Module - adäquate Kenntnisse der englischen Sprache; der Nachweis muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist der Abteilung Bewerbung und Immatrikulation vorliegen und kann nicht nachgereicht werden.
- den Nachweis eines mindestens 8-wöchigen fachlich einschlägigen Berufspraktikums (sportwissenschaftlicher Bereich) vor Aufnahme des Masterstudiums; alternativ kann auch eine berufliche Tätigkeit im sportwissenschaftlichen Bereich, für deren Qualifikation der Master-Studiengang beiträgt, anerkannt werden; der Nachweis darüber ist vor Studienbeginn, spätestens jedoch bis fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn bei der Studienfachberatung der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften zu erbringen; über die Anerkennung einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer gleichwertigen Leistung als berufspraktische Ausbildung entscheidet der Prüfungsausschuss; sofern bereits im Rahmen eines fachlich einschlägigen, grundständigen Studiengangs Berufspraktika abgeleistet wurden, werden diese grundsätzlich anerkannt. Der Praktikumsnachweis sollte bis zum Start der Lehrveranstaltungsanmeldung Anfang Oktober eingereicht werden, da für die Anmeldung ein gültiger Immatrikulationsstatus erforderlich ist (Praktikumsnachweis muss nicht schon zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen). Bitte beachten Sie, dass zur Anerkennung vorab keine verbindlichen Einschätzungen von der Fakultät getroffen werden können. Bewerber:innen mit Bachelorabschluss an der Fakultät SG müssen keinen Praktikumsnachweis einreichen (im Haus vorhanden).
- Aufsatz: Bewerber:innen müssen ihrer Bewerbung einen Aufsatz ihrer Bachelorarbeit in englischer Sprache beilegen (300-500 Wörter). Sollte die Bachelorarbeit zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht fertig sein, kann dieser Aufsatz auch aus einer Beschreibung der Vorgehensweise bestehen (Darstellung des wissenschaftlichen Problems und der Methoden). Gesetzt den Fall, dass ein/e internationale:r Bewerber:in keine Bachelorarbeit schreiben musste, legt diese/r stattdessen ein wissenschaftliches Exposé bei (300-500 Wörter). Das Exposé sollte ein Forschungsprojekt abdecken, das während des Bachelor-Studiums z.B. in einem der Kurse oder während eines Praktikums durchgeführt wurde. Dieses Exposé sollte eine wissenschaftliche Fragestellung, die für das Feld der Sportwissenschaft relevant ist, genau beschreiben und mögliche wissenschaftliche Methoden darlegen, die zur Beantwortung der Fragestellung verwendet werden könnten. Der Aufsatz sollte sowohl inhaltlich als auch formal internationalen Standards entsprechen, sollte Quellen korrekt zitieren und eine Erklärung enthalten, dass dieser Aufsatz selbst verfasst wurde.
-
das Bestehen des Eignungsverfahrens gemäß Anlage 2 der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO - lesbare Version vom 02.03.2022).
Es wird kein praktischer Sporteignungstest verlangt. Da es in Lehrveranstaltungen mit Anwendung sportwissenschaftlicher Methoden und in empirischen Arbeiten zu maximaler kardiovaskulärer und muskulärer Ausbelastung kommen kann, wird ein ärztliches Attest, das Ihre sportliche Leistungsfähigkeit bestätigt, empfohlen.
Diese Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsprozess sowie eine Beispielrechnung haben wir auch als Präsentation zusammengefasst (Stand: 16.03.2022).
Termin Leistungserhebung (schriftlicher Online-Test) 2023:
Die Leistungserhebung wird online durchgeführt und wird am 07.07.2023 stattfinden.
Dieser Zeitraum ist freizuhalten! Die Leistungserhebung findet nur einmal pro Bewerbungsphase statt. Sie erhalten mindestens 1 Woche vorher per E-Mail Details zur Leistungserhebung.
Eine Teilnahme am Nachtermin am 25.08.2023 ist nur in begründeten Ausnahmefällen mit schriftlichem Nachweis möglich. Senden Sie den Nachweis bitte spätestens bis zum 01.06. an application@sg.tum.de
Informationen zur Vorbereitung auf die Leistungserhebung finden Sie in diesem Dokument aus 2022, welches auch für 2023 gültig ist.
Termine Eignungsgespräche 2023 (nur bei Nicht-Bestehen in Stufe 1):
Kalenderwoche 30-33 (vorbehaltliche Ankündigung, Terminänderungen sind möglich)
Dieser Zeitraum ist freizuhalten! Terminwünsche werden nur in begründeten Ausnahmefällen vorab (Frist: 15.07.) mit triftigen Gründen berücksichtigt und müssen mit einem schriftlichen Nachweis belegt werden. Senden Sie diesen bitte an application@sg.tum.de Es werden ausschließlich folgende Gründe akzeptiert:
- Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr
- Praktikum
- gesundheitlicher Zustand (Untersuchung, Therapie)
- andere Prüfungstermine
- Betreuung Angehöriger
Urlaub wird als Grund für einen Terminwunsch grundsätzlich nicht berücksichtigt; entsprechende Anfragen werden nicht bearbeitet. Ab dem 15. Juli sind keine Wünsche für Termine in einem bestimmten Zeitraum mehr möglich.
Uhrzeit-Wünsche für einen festgelegten Termin können vorab nicht berücksichtigt werden. Diese können morgens im Technik-Check des Interviewtags geäußert werden, zu diesem müssen Sie also in jedem Fall erscheinen. Eine Garantie, dass Wünsche berücksichtigt werden können, gibt es nicht.
Einladung zu einem Gesprächstermin
Bewerber:innen werden mindestens 1 Woche vorher per E-Mail zum Gesprächstermin eingeladen. Bitte kontrollieren Sie in dieser Phase auch regelmäßig Ihren Spam-Ordner. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Einladung um verbindliche Termine handelt, die nicht verlegt werden können. Sollten Sie aufgrund unvorhergesehener Zwischenfälle aus triftigen Gründen nicht am Termin teilnehmen können, muss dies spätestens bis zum Ende des Folgetags (24 Uhr) gemeldet und mit einem schriftlichen Nachweis belegt werden. Ohne schriftlichen Nachweis kann nicht geprüft werden ob ein Ersatz-Termin vergeben werden kann.
Die Ausweichtermine (WS 2023/24) werden in der Kalenderwoche 37/38 abgehalten.
Möchten Sie von der Bewerbung zurücktreten, ist eine Stornierung bis zum vorgesehenen Gesprächstermin möglich. Bitte schreiben Sie hierzu eine formlose Antwort auf die Einladungs-E-Mail.
Digitale Durchführung der EfV/EV-Gespräche
Die Eignungs(feststellungs)gespräche für die Studiengänge
- M.Sc. Sport and Exercise Science
- M.Sc. Health Science
- B.Sc. Gesundheitswissenschaft
- B.Sc. Sportwissenschaft
werden voraussichtich in digitaler Form per Videokonferenzsystem durchgeführt. Falls die Bewerber:innen der digitalen Durchführung des Eignungsgesprächs nicht zustimmen, wird ein persönliches Gespräch vor Ort angeboten. Die Eignungsgespräche werden derzeit grundsätzlich mit dem Videokonferenzsystem Zoom durchgeführt. Das Einverständnis der Bewerber:innen zur Verwendung von Zoom wird eingeholt. Stimmen die Bewerber:innen der Verwendung von Zoom nicht zu, wird für die Durchführung ein alternatives Videokonferenzsystem vorgeschlagen.
Wird die mündliche Eignungsfeststellungsprüfung als elektronische Fernprüfung abgehalten ist aus datenschutzrechtlichen Gründen von einer Beteiligung der Studierendenvertretung (sonst mit Einwilligung der Bewerberin/des Bewerbers möglich) virtuell über ein eigenes Gerät nachdrücklich abzuraten. Dies ist ausdrücklich kein Misstrauen gegen unsere Studierendenvertreter:innen, sondern beruht auf rechtlichen Erwägungen: Nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit soll der Kreis derer, die von sensiblen Daten Kenntnis erhalten, so klein wie möglich gehalten werden, da davon auszugehen ist, dass die Prüfungen in dem grundrechtlich besonders geschützten privaten häuslichen Umfeld stattfinden. Die Universität muss alles Zumutbare tun, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Die Limitierung der Anzahl der virtuellen Zugänge zum Schutz vor Hackerangriffen und die Sicherstellung zu jedem Zeitpunkt, dass neben den Prüfenden keine Dritten den virtuellen Raum betreten, fallen in diese Kategorie.
Wird die Prüfung in Präsenz durchgeführt oder befindet sich die gesamte Kommission einschließlich der/s Studierendenvertreters in einem Raum und wird nur der Kandidat/die Kandidatin virtuell zugeschaltet, ist die Teilnahme der/des Studierendenvertreters/-in aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung der Kandidatin/des Kandidaten hierzu datenschutzrechtlich zulässig.
Bewerbung / Zulassung
Fristen:
Eine Bewerbung ist ausschließlich für das Wintersemester möglich.
Bewerbungszeitraum 01.01. - 31.05.
Einsendefrist der Bewerbungsunterlagen (online): 31.05.
Bewerbung:
Die Bewerbung erfolgt online über das Portal TUMonline. Generelle Fragen zur Bewerbung und zu den Bestimmungen richten Sie an das TUM Center for Study and Teaching (TUM CST) bzw. dort an die Abteilung Bewerbung und Immatrikulation der TUM. Bitte beachten Sie auch die speziellen Informationen zur Masterbewerbung über TUMonline. Für internationale Bewerber:innen gelten u.U. einige Besonderheiten.
Qualifikationsvoraussetzungen und Zulassungsprozess M.Sc. Health Science:
Die Qualifikation wird nachgewiesen durch:
- einen an einer in- oder ausländischen Hochschule erworbenen mindestens sechssemestrigen qualifizierten Bachelorabschluss oder einen mindestens gleichwertigen Abschluss. Es gibt keine Vorgabe dazu, in welchem Fach dieser Abschluss angesiedelt ist.
Hinweis: In das Eignungsverfahren geht die Abschlussnote (bestbenotete 140/164/187 Credits) des Bachelorabschlusses ein. Ausländische Noten werden mittels der bayerischen Formel berechnet.
Bitte laden Sie sich das für Sie passende folgende Excel-Sheet herunter, tragen Ihre Noten ein und laden es bei der Bewerbung in Ihrem TUMonline Account hoch. Der Upload des Dokuments ist verpflichtend. Wir benötigen die Daten für die Berechnung der Note mit den besten Modulen im Umfang von 140/164/187 Credits (je nach Regelstudienzeit des Bachelor-Studienganges). Der Gesamtnotenschnitt wird als gewichtetes Notenmittel der Module errechnet.
⇒ 6-semestrige Bachelor-Studiengänge: List of 140 best Credits
⇒ 7-semestrige Bachelor-Studiengänge: List of 164 best Credits
⇒ 8-semestrige Bachelor-Studiengänge: List of 187 best Credits
⇒ Bitte werfen Sie zum Ausfüllen auch einen Blick in die: Antworten auf häufige Fragen zur Auflistung der am besten benoteten Module - adäquate Kenntnisse der englischen Sprache; der Nachweis muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist der Abteilung Bewerbung und Immatrikulation vorliegen und kann nicht nachgereicht werden.
- den Nachweis eines mindestens 8-wöchigen fachlich einschlägigen Berufspraktikums (gesundheitswissenschaftlicher Bereich) vor Aufnahme des Masterstudiums; alternativ kann auch eine berufliche Tätigkeit im gesundheitswissenschaftlichen Bereich, für deren Qualifikation der Master-Studiengang beiträgt, anerkannt werden; der Nachweis darüber ist vor Studienbeginn, spätestens jedoch bis fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn bei der Studienfachberatung der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften zu erbringen; über die Anerkennung einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer gleichwertigen Leistung als berufspraktische Ausbildung entscheidet der Prüfungsausschuss; sofern bereits im Rahmen eines fachlich einschlägigen, grundständigen Studiengangs Berufspraktika abgeleistet wurden, werden diese grundsätzlich anerkannt. Der Praktikumsnachweis sollte bis zum Start der Lehrveranstaltungsanmeldung Anfang Oktober eingereicht werden, da für die Anmeldung ein gültiger Immatrikulationsstatus erforderlich ist (Praktikumsnachweis muss nicht schon zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen). Bitte beachten Sie, dass zur Anerkennung vorab keine verbindlichen Einschätzungen von der Fakultät getroffen werden können. Bewerber:innen mit Bachelorabschluss an der Fakultät SG müssen keinen Praktikumsnachweis einreichen (im Haus vorhanden).
- Aufsatz: Bewerber:innen müssen ihrer Bewerbung einen Aufsatz ihrer Bachelorarbeit in englischer Sprache beilegen (300-500 Wörter). Sollte die Bachelorarbeit zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht fertig sein, kann dieser Aufsatz auch aus einer Beschreibung der Vorgehensweise bestehen (Darstellung des wissenschaftlichen Problems und der Methoden). Gesetzt den Fall, dass ein/e internationale/r Bewerber:in keine Bachelorarbeit schreiben musste, legt diese/r stattdessen ein wissenschaftliches Exposé bei (300-500 Wörter). Das Exposé sollte ein Forschungsprojekt abdecken, das während des Bachelor-Studiums z.B. in einem der Kurse oder während eines Praktikums durchgeführt wurde. Dieses Exposé sollte eine wissenschaftliche Fragestellung, die für das Feld der Gesundheitswissenschaft relevant ist, genau beschreiben und mögliche wissenschaftliche Methoden darlegen, die zur Beantwortung der Fragestellung verwendet werden könnten. Der Aufsatz sollte sowohl inhaltlich als auch formal internationalen Standards entsprechen, sollte Quellen korrekt zitieren und eine Erklärung enthalten, dass dieser Aufsatz selbst verfasst wurde.
- das Bestehen des Eignungsverfahrens gemäß Anlage 2 der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO - lesbare Fassung vom 02.03.2022).
Diese Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sowie eine Beispielrechnung haben wir auch als Präsentation zusammengefasst (Stand: 16.03.2022).
Termin Leistungserhebung (schriftlicher Online-Test) 2023:
Die Leistungserhebung wird online durchgeführt und wird am 14.07.2023 stattfinden.
Dieser Zeitraum ist freizuhalten! Die Leistungserhebung findet nur einmal pro Bewerbungsphase statt. Sie erhalten mindestens 1 Woche vorher per E-Mail Details zur Leistungserhebung.
Eine Teilnahme am Nachtermin am 01.09.2023 ist nur in begründeten Ausnahmefällen mit schriftlichem Nachweis möglich. Senden Sie den Nachweis bitte spätestens bis zum 01.06. an application@sg.tum.de
Informationen zur Vorbereitung auf die Leistungserhebung finden Sie in diesem Dokument aus 2022, welches auch für 2023 gültig ist:
Termine Eignungsgespräche 2023 (nur bei Nicht-Bestehen in Stufe 1):
Kalenderwoche 30-33 (vorbehaltliche Ankündigung, Terminänderungen sind möglich)
Dieser Zeitraum ist freizuhalten! Terminwünsche werden nur in begründeten Ausnahmefällen vorab (Frist: 15.07.) mit triftigen Gründen berücksichtigt und müssen mit einem schriftlichen Nachweis belegt werden. Senden Sie diesen bitte an application@sg.tum.de Es werden ausschließlich folgende Gründe akzeptiert:
- Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr
- Praktikum
- gesundheitlicher Zustand (Untersuchung, Therapie)
- andere Prüfungstermine
- Betreuung Angehöriger
Urlaub wird als Grund für einen Terminwunsch grundsätzlich nicht berücksichtigt; entsprechende Anfragen werden nicht bearbeitet. Ab dem 15. Juli sind keine Wünsche für Termine in einem bestimmten Zeitraum mehr möglich.
Uhrzeit-Wünsche für einen festgelegten Termin können vorab nicht berücksichtigt werden. Diese können morgens im Technik-Check des Interviewtags geäußert werden, zu diesem müssen Sie also in jedem Fall erscheinen. Eine Garantie, dass Wünsche berücksichtigt werden können, gibt es nicht.
Einladung zu einem Gesprächstermin
Bewerber:innen werden mindestens 1 Woche vorher per E-Mail zum Gesprächstermin eingeladen. Bitte kontrollieren Sie in dieser Phase auch regelmäßig Ihren Spam-Ordner. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Einladung um verbindliche Termine handelt, die nicht verlegt werden können. Sollten Sie aufgrund unvorhergesehener Zwischenfälle aus triftigen Gründen nicht am Termin teilnehmen können, muss dies spätestens bis zum Ende des Folgetags (24 Uhr) gemeldet und mit einem schriftlichen Nachweis belegt werden. Ohne schriftlichen Nachweis kann nicht geprüft werden ob ein Ersatz-Termin vergeben werden kann.
Die Ausweichtermine (WS 2023/24) werden in der Kalenderwoche 37/38 abgehalten.
Möchten Sie von der Bewerbung zurücktreten, ist eine Stornierung bis zum vorgesehenen Gesprächstermin möglich. Bitte schreiben Sie hierzu eine formlose Antwort auf die Einladungs-Email.
Digitale Durchführung der EfV/EV-Gespräche
Die Eignungs(feststellungs)gespräche für die Studiengänge
- M.Sc. Sport and Exercise Science
- M.Sc. Health Science
- B.Sc. Gesundheitswissenschaft
- B.Sc. Sportwissenschaft
werden voraussichtlich in digitaler Form per Videokonferenzsystem durchgeführt. Falls die Bewerber:innen der digitalen Durchführung des Eignungsgesprächs nicht zustimmen, wird ein persönliches Gespräch vor Ort angeboten. Die Eignungsgespräche werden derzeit grundsätzlich mit dem Videokonferenzsystem Zoom durchgeführt. Das Einverständnis der Bewerber:innen zur Verwendung von Zoom wird eingeholt. Stimmen die Bewerber:innen der Verwendung von Zoom nicht zu, wird für die Durchführung ein alternatives Videokonferenzsystem vorgeschlagen.
Wird die mündliche Eignungsfeststellungsprüfung als elektronische Fernprüfung abgehalten ist aus datenschutzrechtlichen Gründen von einer Beteiligung der Studierendenvertretung (sonst mit Einwilligung der Bewerberin/des Bewerbers möglich) virtuell über ein eigenes Gerät nachdrücklich abzuraten. Dies ist ausdrücklich kein Misstrauen gegen unseren Studierendenvertreter:innen, sondern beruht auf rechtlichen Erwägungen: Nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit soll der Kreis derer, die von sensiblen Daten Kenntnis erhalten, so klein wie möglich gehalten werden, da davon auszugehen ist, dass die Prüfungen in dem grundrechtlich besonders geschützten privaten häuslichen Umfeld stattfinden. Die Universität muss alles Zumutbare tun, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Die Limitierung der Anzahl der virtuellen Zugänge zum Schutz vor Hackerangriffen und die Sicherstellung zu jedem Zeitpunkt, dass neben den Prüfenden keine Dritten den virtuellen Raum betreten, fallen in diese Kategorie.
Wird die Prüfung in Präsenz durchgeführt oder befindet sich die gesamte Kommission einschließlich der/s Studierendenvertreters in einem Raum und wird nur der Kandidat/die Kandidatin virtuell zugeschaltet, ist die Teilnahme der/des Studierendenvertreters/-in aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung der Kandidatin/des Kandidaten hierzu datenschutzrechtlich zulässig.
Bewerbung Lehramtsstudiengänge
Bewerbungsfristen
Wintersemester: 15. Mai - 15. Juli
Sommersemester (nur bei Vorleistungen im Fach Sport/Einstufung ins höhere Fachsemester): 15. November - 15. Januar
Eine genaue Beschreibung zur Bewerbung finden Sie unter unserem Online-Portal TUMonline.
Hinweise zur Bewerbung - Didaktikfach Sport
Für das Studium des Didaktikfachs Sport ist in jedem Fall eine vorherige Bewerbung an der TUM nötig. Lediglich an der LMU anzugeben, dass man Sport als Didaktikfach wählen möchte, ist nicht ausreichend.
Wir empfehlen die Bewerbung für das Didaktikfach Sport an der TUM zeitgleich zum ersten Fachsemester an der LMU vorzunehmen, auch wenn das Studium des Didaktikfachs Sport erst im 3. Fachsemester beginnt.
Für die Zulassung zum Studium Sport als Didaktikfach im Rahmen des Studiums der Didaktiken einer Fächergruppe der Grund- oder Haupt/Mittelschule ist keine Sporteignungsprüfung notwendig.
Bitte beachten Sie: Erst- und Neueinschreiber müssen ihre Immatrikulation an der LMU einmalig durch Vorlage ihrer LMU-Immatrikulationsbescheinigung (für das Semester, in welches Sie sich bewerben) und dem Zahlungsnachweis der LMU (aus dem LSF der LMU downloadbar) an der TUM nach. Bitte senden Sie diese vor dem 15.7. bzw. dem 15.01. an beitragsmanagement(at)zv.tum.de
Hier finden Sie weitere Informationen zum Doppelstudium TUM/LMU.
Hinweise zur Bewerbung Unterrichts- und Erweiterungsfach
Für die Zulassung zum Studium des Unterrichtsfachs Sport (Lehramt Gymnasium, Lehramt Realschule, Lehramt Grund- und Hauptschule, B.Ed. Berufliche Bildung, B.Ed. Naturwissenschaftliche Bildung) sind die Allgemeine Hochschulreife und die bestandene Bayerische Sporteignungsprüfung nachzuweisen.
Bitte beachten Sie: Erst- und Neueinschreiber müssen ihre Immatrikulation an der LMU einmalig durch Vorlage ihrer LMU-Immatrikulationsbescheinigung (für das Semester, in welches Sie sich bewerben) und dem Zahlungsnachweis der LMU (aus dem LSF der LMU downloadbar) an der TUM nach. Bitte senden Sie diese vor dem 15.7. bzw. dem 15.01. an beitragsmanagement(at)zv.tum.de
Hier finden Sie weitere Informationen zum Doppelstudium TUM/LMU.
WICHTIG: Falls durch eine Erkrankung oder Verletzung die Teilnahme an dem ersten Termin der Sporteignungsprüfung nicht möglich war (es muss ein Attest vorliegen, das bei BaySpet vorgezeigt werden muss) und Sie an der Sporteignungsprüfung folglich erst am zweiten Termin teilnehmen, muss die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Sporteignungsprüfung zeitnah beim Immatrikulationsamt der TU München nachgereicht werden. ("Der Antrag auf Zulassung zum Nachtermin aus wichtigem Grund kann im internen Bereich des Portals gestellt werden. Die Wichtigkeit des Grundes für die Zulassung zum Nachtermin wird vom Prüfungsvorsitzenden der bayerischen Eignungsprüfung überprüft. Je nach dem wie diese Entscheidung ausfällt, wird eine Zulassung zum Nachtermin ausgesprochen oder abgelehnt." BaySPet)
Bewerbung
Wintersemester: 15. Mai - 15. Juli
Sommersemester (nur Studienwechsler): 15. November - 15. Januar
Eine genaue Beschreibung zur Bewerbung finden Sie unter unserem Online-Portal TUMonline.
Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Bewerbung
Wintersemester: 15. Mai - 15. Juli
Sommersemester (nur Studienwechsler): 15. November - 15. Januar
Eine genaue Beschreibung zur Bewerbung finden Sie unter unserem Online-Portal TUMonline.
Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Nichtakademischer Ausbildungsgang
Der nichtakademische Ausbildungsgang Sportlehrer_in im freien Beruf ist eingestellt worden, die letzte Kohorte startete im WS 19/20. Eine Bewerbung ist daher nicht mehr möglich.