Perfektes Zusammenspiel: Medizin, Pflege, Ökonomie und Recht
Die Zusammensetzung der Kommission zur Krankenhausreform deckt die Bereiche Medizin, Pflege, Ökonomie und Recht ab. Zudem besteht sie jeweils zur Hälfte aus Wissenschaftler_innen und aus Praktiker_innen mit einem wissenschaftlichen Hintergrund.
Prof. Sundmacher ist Expertin für regionale Versorgungsforschung und Qualitätsmanagement und -analysen im Gesundheitswesen. Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat sie das Großgutachten für die Weiterentwicklung der ambulanten Bedarfsplanung verfasst und ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs beim Bundesversicherungsamt. In der letzten Legislaturperiode war sie bereits als Mitglied der Kommission für ein modernes Vergütungssystem für das Bundesministerium für Gesundheit tätig.
"Ich freue mich auf die bevorstehenden Aufgaben und über das Vertrauen, welches mir mit dieser Berufung entgegengebracht wurde", erklärt Prof. Sundmacher.
Ziele der Krankenhausreform
20 Jahre nach der letzten großen Strukturreform in Krankenhäusern bedarf speziell das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) einer Aktualisierung. Außerdem müsse die Notfallversorgung besser sichergestellt, der Pflegemangel behoben, die Finanzierung der Krankenhäuser neu strukturiert und die Krankenhausplanung neu aufgestellt werden. Die „Arbeitskommission“, wie Lauterbach sie nennt, sei keine „Gutachtenkommission“, sondern handele wie ein Expertenrat. Dieser werde bei der ambulanten Bedarfs- und stationären Krankenhausplanung auch einen Vorschlag für die Finanzierung ausarbeiten.
Zur Homepage der Professur für Gesundheitsökonomie
Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit zur „Krankenhaus-Kommission“
Kontakt:
Prof. Dr. Leonie Sundmacher
Professur für Gesundheitsökonomie
Georg-Brauchle Ring 60/62
80992 München
Tel.: 089 289 24464
E-Mail: leonie.sundmacher(at)tum.de
Text: Julie Hölterhoff
Foto: Professur für Gesundheitsökonomie