Habilitation
An der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften bestehen attraktive und innovative interdisziplinäre Forschungsmöglichkeiten für eine Habilitation. Mit der Habilitation wird durch ein akademisches Prüfverfahren die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fachgebiet festgestellt. Die Anerkennung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrbefugnis. Mit dieser ist das Recht zur Führung der Bezeichnung "Privatdozent_in" verbunden. Voraussetzung für eine Habilitation ist eine abgeschlossene Promotion.
- Durchführungsbestimmungen und Kriterien für Habilitationen an der Fakultät (PDF, 68 KB)
- Habilitationsordnung der TUM
- Antrag zur Eintragung in die Habilitationsliste
Habilitationsausschuss der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften
Sprecherin
Prof. Dr. rer. soc. Elisabeth Wacker
Lehrstuhl für Diversitätssoziologie (N.N.)
Mitglieder Habilitationsausschuss
Prof. Dr. Joachim Hermsdörfer
Lehrstuhl für Bewegungswissenschaft (Prof. Hermsdörfer)
Prof. Dr. Martin Lames
Lehrstuhl für Trainingswissenschaft und Sportinformatik (Prof. Lames)