Prof. Dr. Elisabeth Wacker referierte am Montag, den 3. März in einer Expertenanhörung im Deutschen Bundestag. Bereits im August wurde Wacker von Andrea Nahles, der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, als Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirats für die Bundesteilhabeberichterstattung im Amt bestätigt.
Bundesteilhabegesetz: Vorbereitung eines neuen Entwurfs
Derzeit bereiten die Mitglieder des Bundestags einen Entwurf für ein neues Bundesteilhabegesetz vor, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. "Dafür werden nun zunächst Statements von verschiedenen Experten und Expertinnen mit unterschiedlichen Perspektiven eingeholt, um Informationen zu sammeln und ein breites Bild zu gewinnen", erklärt Prof. Wacker. In ihrem Statement entwarf sie einen wissenschaftlichen Blick auf die Situation der Menschen mit Behinderung in Deutschland und skizzierte Probleme sowie Lösungsansätze.
Wacker: "Massive Nachteile für Beeinträchtigte"
Ein neues Gesetz ist für Wacker "überfällig, weil Menschen mit Beeinträchtigung bisher von massiven Nachteilen betroffen sind." So werden durch die derzeit gültige Rechtslage zum Beispiel die Leistungen für Behinderte aus der Sozialhilfe bezahlt. Das hat für die Betroffenen Folgen: "Die Behinderten sind dadurch in ihrer Lebensführung massiv eingeschränkt, denn durch die Sozialhilfe dürfen sie beispielsweise kein Vermögen aufbauen. Stattdessen müssen sie jeden Euro, den sie verdienen, auch für ihre benötigten Leistungen investieren", resümiert Wacker.
Möchte eine Person, die aufgrund einer Behinderung der Sozialhilfe unterliege, heiraten - oder eine langjährige Lebenspartner_in haben - greife der Staat auch auf das Vermögen des Partners oder der Partnerin zu. Der durch die Beeinträchtigung ohnehin bestehende Nachteil werde bisher nicht angemessen ausgeglichen, eine gleichberechtigte Teilhabe sei somit nicht möglich, bilanziert Wacker.
Der neue Gesetzentwurf könnte diese Problematik reduzieren.
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Telefon: 089 289 24460
E-Mail: Elisabeth.Wacker(at)tum.de